Rechtsanwalt Martin Ringle

KANZLEI

Über uns und unser Tätigkeitsspektrum

Die von Martin Ringle 1988 gegründete Kanzlei versteht sich als Dienstleister und hat sich von Anfang an am juristischen Hilfebedarf des Endverbrauchers und kleinen und mittleren Gewerbetreibenden ausgerichtet. Das Selbstverständnis orientiert sich am zählbaren Erfolg beim Mandanten. Vor einer gebührenauslösenden Mandatserteilung erfolgt auf Wunsch zunächst ein unverbindliches Orientierungsgespräch, in welchem die zu erwartenden Kosten veranschlagt werden.

Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. In diesem Rahmen werden Fälle aus folgenden Rechtsgebieten überwiegend bearbeitet:

  • Verkehrsrecht inkl. begleitende Bußgeldsachen
  • Schaden- und Haftpflichtrecht
  • Erbrecht und Erbauseinandersetzungen
  • Miet-und Pachtrecht
  • Inkasso (auch europaweite Beitreibung von Außenständen) bis zur Zwangsvollstreckung

Rechtsanwalt Ringle war seit 1988 von Gerichten bestellter Zwangsverwalter von Immobilien in den Bezirken St. Ingbert, Neunkirchen sowie Saarbrücken und hat so in hunderten von Liegenschaften Erfahrung in mietrechtlichen Bereich sammeln dürfen.

Seit Januar 2017 besteht eine Bürogemeinschaft mit den ebenfalls seit 1985/1988 in St. Ingbert tätigen Rechtsanwälten Herbert Blinn und Rudolf Gabel. So können Rechtssuchende in weiteren Rechtsgebieten betreut werden:
RA Blinn: 0172-8853164 (Familien-/Arbeits-/Sozial-/Strafrecht)
RA Gabel: 0171-6565662 (Wirtschafts-/Bau-/Arbeitsrecht)

ERSTBERATUNG

Rechtsberatungs-Erstanfrage

Durch unseren Erstberatungsservice können Sie unseren anwaltlichen Rat zu einer Rechtsfrage einholen. Sie bestimmen den Zeitpunkt Ihrer Anfrage selbst, das Warten auf einen Besprechungstermin entfällt.

Das bieten wir Ihnen:

  • Umgehende schriftliche Eingangsbestätigung
  • Eingehende rechtliche Prüfung durch den Anwalt
  • Beantwortung in der Regel innerhalb weniger Werktage



Kosten:

Die Kosten einer anwaltlichen Beratung (auch Erstberatung) werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Der Endverbraucher als Mandant kann - bei einer Erstberatung - mit maximalen Kosten in Höhe bis € 190 zzgl. MwSt. kalkulieren.

Nach Abschluss der Erstberatung erhalten Sie Ihre Rechnung per Briefpost.

Ratsuchende mit geringem Einkommen können bei dem Amtsgericht ihres Wohnsitzes mit untenstehendem Beratungshilfeformular Kostenübernahme beantragen.

Nützliche Links:
Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe und andere Formulare: (https://justiz.de/service/formular/f_allgemeines/index.php)
Fragebogen Versorgungsausgleich: (https://justiz.de/service/formular/dateien/versorgungsausgleichfragebogen.pdf)

 

Hilfe bei Abmahnungen im Internet:

Spam Adressat?
Serie gestreamt?
Musikdownload?
Opfer im sozialen Netzwerk?

KONTAKT

Rechtsanwaltskanzlei Martin Ringle

Standort
Winnweg 31
66386 Sankt Ingbert

Bürozeiten
Montag - Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung

Tel: 06894 88388
Mobil: 0172 5172527
Fax: 06894 88629
E-Mail: ringle@t-online.de


So finden Sie uns:
Nähe Autobahn A6 zwischen den Anschlussstellen Mitte und West mit genügend Parkmöglichkeiten vor dem Büro.